Spenden, Shaolin Kaiserslautern, Shaolin Tempel, Shaolin Tempel Europe

Spenden

Spenden


Oberster Grundsatz ist daher, dass die Mittel des Vereins nur für die Erreichung der Vereinsziele und die Umsetzung der Vereinszwecke eingesetzt werden dürfen. Für gemeinnützige Vereine ist das sogar in § 55 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ausdrücklich vorgeschrieben. Dort heißt es: „Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.“ 

Neben Geldspenden kann der Verein auch Sachspenden erhalten.

Kontaktieren Sie uns

Share by: